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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Alarmdienst „Immer Da- Einbruchschutz“ von PHELP, ein Geschäftsteil der G-Lab GmbH (im Folgenden „PHELP“)

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe verwendet:


Alarmanlage: Das zugehörige Alarmsystem, das mit den PHELP-Alarmdiensten „Immer Da“ kompatibel ist, einschließlich des Hubs und aller anderen Geräte und Komponenten, sowie der zugehörigen Software und der SIM-Karte, die dem Kunden von PHELP zur Verfügung gestellt werden als Teil der Alarmdienstes „Immer Da“.


Alarmdienst: Zugriff auf und Nutzung der Funktionen des Alarmdienstes „Immer Da“, einschließlich „Mein Konto“, der mobilen Anwendung und der Alarmempfangszentrale sowie Verwaltung und Behandlung von Alarmen durch die Alarmempfangszentrale gemäß dem im Anhang 2 beschriebenen Aktionsplan.


Alarmempfangszentrale: Eine Kontrollzentrale, die das von der Alarmanlage ausgesendete Alarmsignal empfängt und überwacht.


Aktionsplan: Der zwischen dem Kunden und PHELP vereinbarte Aktionsplan, der im Falle einer Alarmmeldung zu befolgen ist und eine Liste der vom Kunden benannten Ansprechpartner enthält, die von der PHELP App im Falle einer
Alarmmeldung kontaktiert werden können. Der Aktionsplan ist in Anhang 2 beigefügt.


Kardinalpflicht: Eine Kardinalpflicht ist jede vertragliche Verpflichtung einer Vertragspartei, deren Erfüllung Voraussetzung dafür ist, die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst zu ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei üblicherweise vertrauen darf.


Kunde: Die Person oder das Unternehmen, mit der bzw. mit dem PHELP einen Vertrag abgeschlossen hat.


„Mein Konto“: Die Seiten auf der Website, die PHELP dem Kunden für die Implementierung des Alarmdienstes und / oder des zusätzlichen Dienstes zur Verfügung stellt, auf den der Kunde über eine E-Mail-Adresse und ein individuelles Passwort Zugriff erhält.


Objekt: Das zu sichernde Objekt des Kunden, für das der Vertrag abgeschlossen wurde.


Registrierter Kontakt: Eine der Personen, die der Kunde in der PHELP-App angegeben hat, um einen Alarm vom Alarmdienst zu erhalten, und die im Notfall den Notdienst kontaktieren und im Namen des Kunden Anweisungen geben kann.


Servicegebühren: Die vom Kunden zu zahlenden Gebühren für die Bereitstellung des Alarmdienstes und/oder der Zusatzleistung im Rahmen des Vertrages durch PHELP.


Services: Die Leistungen im Rahmen des Anschlusses und des Alarmdienstes, die für den Kunden gemäß den entsprechenden Anhängen, die von Zeit zu Zeit angepasst werden, erbracht werden.

SIM-Karte oder Subscriber Identity Module-Karte: eine SIM-Karte, die von PHELP als Teil des Alarmdienstes und / oder zusätzlicher Dienste bereitgestellt wird, wie in Anhang 3 - Mobile Konnektivität beschrieben.

Starter Kit: Ein von PHELP bereitgestelltes Alarmsystem, bestehend aus jeweils ein Stück: Hub, Bewegungsmelder, Innensirene, Tür- & Fensterkontakt, Videokamera und Fernbedienung. Das Starter Kit ist Teil des Alarmservice „Immer Da“.


PHELP: PHELP ist ein Geschäftsteil der G-Lab GmbH, mit Hauptsitz in der Schweiz.


Vertrag: Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und PHELP, auf deren Grundlage der Alarmdienst (und ein oder mehrere Zusatzleistungen) gegenüber dem Kunden erbracht werden. Er umfasst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive der Anhänge 1 bis 5, die Gebühren und den Aktionsplan.


Webseite: Die Internetseite von PHELP: www.phelp.com.


Zusatzleistung: Von PHELP erbrachte Leistung, die dem Kunden zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Alarmdienst zur Verfügung gestellt wird, wie in den Anhängen 3 und 5 beschrieben.

2.1 Allgemeines

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag.


2.2. Zweck des Vertrages ist die Erbringung des Alarmdienstes und/oder Zusatzleistungen für den Kunden im Rahmen des Vertrages, wie im Vertrag beschrieben.


2.3 Für eine bestimmte Zusatzleistung können Ergänzungen und/oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. PHELP wird den Kunden dann darüber informieren.


2.4 Über den Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird PHELP den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. Soweit Änderungen nicht wesentliche Vertragsbestimmungen betreffen, gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung nicht binnen (6) sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. PHELP verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen ausdrücklich unter Zusendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.


2.5 PHELP ist berechtigt, den Alarmdienst und/oder die Zusatzleistung einseitig zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, und zwar in der Art und Weise, dass und soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn sich Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe oder Sicherheitsdienstleistungen ergeben, im Falle der Änderung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder technischer Normen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn Funktionen des Sicherheitssystemes aus technischen Gründen wegfallen, angepasst oder verändert werden müssen.


2.6 Das Vorhandensein einer Alarmanlage ersetzt in keiner Weise die Notwendigkeit physischer, technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen sowie einen Versicherungsschutz. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene physische, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sein Objekt vor unbefugten Zugriff zu schützen sowie eine ausreichende Versicherung gegen Einbruch, Feuer oder sonstige Zerstörung abzuschließen.


2.7 Der Kunde erkennt an, dass der Abschluss des Vertrages den Einsatz elektronischer Sicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken beinhaltet. In keiner Weise wird die Unterlassung von Straftaten gewährleistet und der Abschluss dieses Vertrages beinhaltetet ausdrücklich keinen Versicherungsschutz. Ebenso bestätigt der Kunde, dass er alle Informationen über die Funktionalität der Alarmanlage für eine ordnungsgemäße Nutzung der Alarmanlage erhalten hat und akzeptiert ausdrücklich alle Klauseln des Vertrages.


2.8 PHELP GmbH behält sich das Recht vor, eine Bonitätsauskunft zum Kunden einzuholen (Art. 6 Abs. 1 S1 lit. f DSGVO). ­­

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen PHELP und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch PHELP oder aber wenn PHELP die Alarmanlage bzw. ein Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und/oder installiert.

4. Vertragsdauer und -Beendigung

4.1 Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 12 (zwölf) Monate („Mindestlaufzeit“). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht gemäß Ziffer


4.2 oder 4.3 gekündigt wird.


4.2 Der Vertrag kann von jeder Partei in Textform zum Ende der Mindestlaufzeit sowie zum Ende eines Verlängerungszeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden.


4.3 Der Kunde kann den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit durch Kündigung mit einer von mindestens einem (1) Monat zum Ende des Monats gekündigt werden. Das heißt, dass die Kündigung der jeweils anderen Partei jeweils am letzten Tag eines Monats erreichen muss, um zum Ende des Folgemonats wirksam zu werden.


4.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt zugunsten von PHELP insbesondere vor, wenn:


a) der Kunde eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verstößt und diesen Vorstoß nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben hat,
b) der Kunde mit der Zahlung der Servicegebühren für 2 (zwei) aufeinanderfolgende Zeiträume in Verzug ist und nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mahnung bezahlt hat,
c) der Kunde Adressat einer behördlichen Maßnahme ist, die seine Geschäftstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beendet,
d) der Kunde eine Globalzession zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, seinen Betrieb einstellt oder eine freiwillige Abtretung oder Übertragung seines im Wesentlichen gesamten Vermögens vornimmt,
e) der Kunde seine Existenz als Unternehmen aufgibt oder einem anderen Unternehmen fusioniert,
f) die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag aus irgendeinem Grund, einschließlich eines Ereignisses höherer Gewalt, für mehr als 60 (sechzig) Tage ausgesetzt oder beschränkt wird,
g) es für PHELP unmöglich oder unzumutbar schwierig ist, vereinbarte Dienstleistungen zu erbringen, weil der Kunde PHELP falsche Informationen zur Verfügung gestellt hat, oder
h) der Kunde die angemessenen Anweisungen von PHELP bezüglich der Nutzung des Alarmdienstes und/oder die Zusatzleistungen und/oder der Alarmanlage und nicht befolgt und dies die Leistungserbringung durch PHELP unmöglich oder unzumutbar schwierig macht.

Wurde der Vertrag von PHELP aufgrund der vorstehenden Bestimmungen gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, PHELP alle während der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellten Beträge sowie alle Restbeträge zu zahlen, die bei einer Kündigung des Vertrages gemäß Artikel 4.2 und 4.3 zum nächstmöglichen Zeitpunkt noch fällig geworden wären.

4.5 Zur Ausübung des Kündigungsrechts nach Ziffer 4 muss der Kunde PHELP über seine Entscheidung zur Kündigung des Vertrages durch eine unterzeichnete Erklärung per Post oder eingescannt per E-Mail an folgende Adresse informieren: Postanschrift: PHELP, c/o G-Lab GmbH, Baarerstrasse 125, 6300 Zug, Schweiz E-Mail-Adresse: kontakt@phelp.com

5. Gebühren

5.1 Während der Mindestvertragslaufzeit erhöht PHELP die monatlichen Gebühren nicht. PHELP behält sich das Recht vor, angesichts der anhaltenden Investitionen in die technologische Entwicklung die monatlichen Gebühren zu erhöhen, um Straftaten zu verhindern, die Datensicherheit zu verbessern, die in den Alarmsystemen installierten Anwendungen fortlaufend zu aktualisieren und die Funktionen und Dienste für den Kunden zu erweitern zu Beginn einer Verlängerungsperiode.


5.2 Die erhöhten Preise gelten für alle Arten von erbrachten Leistungen. PHELP wird den Kunden über jede Gebührenänderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich informieren. Möchte der Kunde die Änderung nicht akzeptieren, hat er das Recht die Leistungen ohne Berechnung einer Kündigungsgebühr zu kündigen.

6. Zahlung

6.1 Die in den in Anhang 4 des Vertrages vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift oder Kredit-/Debitkarte zu zahlen. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch PHELP erteilt gilt.


6.2 Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. Wenn der Kunde eine Papierrechnung wünscht, kann diese während der Vertragslaufzeit angefordert werden. Die Rechnung wird dann per Post an die vom Kunden angegebene Adresse geschickt.


6.3 Der Kunde hat alle von PHELP in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen.


6.4 Falls der Kunde und PHELP eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde PHELP eine Einzugsermächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen.


6.5 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist PHELP berechtigt, Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist PHELP berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenkosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.


6.6 Wenn der Kunde einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass PHELP sich zur Gewährleistung der Datensicherheit, dem von vertraglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen angeschlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Kartennummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleistet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde wird die Zahlungsanbietern zur Kenntnis nehmen und nur dann nutzen, wenn der Kunde mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. PHELP speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur für die Zahlung betreffenden Daten.


6.7 In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 11134 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

  • Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tagen ab Versand der Ware. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.
  • Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.
  • Sofortüberweisung: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
  • Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Kreditkarte (Visa/Mastercard): Verfügbar in Deutschland. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware oder Tickets / Verfügbarkeit des Services oder im Falle eines Abonnements entsprechend der kommunizierten Zeiten.
Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Weitere Informationen und Klarnas Nutzerbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre personenbezogenen Daten werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

7. Die Alarmanlage

7.1 PHELP bietet den Alarmdienst nur für Kunden an, die ein von PHELP unterstütztes Alarmsystem installiert haben. Eine vollständige Liste der unterstützten Produkte finden Sie in Anhang 1. PHELP verlässt sich auf den Videostream der Kameras, um Alarme zu überprüfen Es ist daher wichtig, dass die von PHELP unterstützte Videokamera korrekt installiert ist und funktioniert, damit der Alarmdienst von PHELP bereitgestellt werden kann. Dies setzen eine Stromversorgung und eine zuverlässige Internetverbindung durch den Kunden voraus. Die von PHELP bereitgestellte SIM-Karte dient nur zur vorübergehenden Sicherung. Sie wird nur verwendet, wenn die Internetverbindung des Kunden manipuliert wurde oder für kurze Zeit unterbrochen wurde. Um die volle Funktionalität des Alarmdienstes zu gewährleisten, ist die Alarmanlage gemäß den empfohlenen Richtlinien der Hersteller zu installieren.


7.2 PHELP ist berechtigt, Tätigkeiten ganz oder teilweise durch Dritte auszuführen.


7.3 Der Kunde wird die Alarmanlage behutsam verwenden. Dabei wird er keine Handlungen vornehmen und/oder vornehmen lassen, die im Widerspruch zum Zweck des Alarmdienstes und/oder der Zusatzleistung stehen, oder anderweitig Störungen oder Beeinträchtigungen verursachen oder in irgendeiner Weiser PHELP und/oder Dritte behindern und/oder Handlungen von öffentlichen Stellen (z.B. der Polizei) im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme verursachen.


7.3 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Alarmanlage ordnungsgemäß gewartet und voll funktionsfähig ist. Dies schließt den Batteriewechsel ein und vermeidet Änderungen in der Umgebung, die die Funktionalität des Alarmsystems beeinträchtigen oder Fehlalarme verursachen.

7.4 Der Alarmdienst kann zeitweise zur Wartung, Fehlersuche oder Fehlerbehebung außer Betrieb genommen werden. PHELP wird dies nach Möglichkeit rechtzeitig auf der Webseite und/oder auf „Mein Konto“ bekannt geben.

7.5 Sobald der Vertrag beendet ist, muss der Kunde alle Alarmanlagenhinweise entfernen, die sich in den Einrichtungen des Kunden befinden und sich auf PHELP beziehen.

7.6 Das Starter Kit (Definition unter 1.), als Teil des Alarmservice „Immer Da“, wird dem Kunden gegen die vereinbarte Einrichtungsgebühr unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages, also vor Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, kann es gegen einen Betrag in Höhe von Euro 200,00 incl. MwSt. vom Kunden erworben werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit entfällt der Eigentumsvorbehalt.

8. Der Alarmdienst

8.1 Im Rahmen des Alarmdienstes wird die Alarmanlage, wie in dem Vertrag angegeben, und die darin eingelegten SIM-Karte von PHELP für den Kunden in Betrieb genommen.


8.2 Im Rahmen des Alarmdienstes ist die Alarmanlage rund um die Uhr und über das gesamte Jahr mittels einer Ethernet-Internetverbindung des Kunden und/oder über das GPRS-Netz mit der Alarmempfangszentrale von PHELP verbunden.


8.3 Die Alarmempfangszentrale verwaltet und verarbeitet die eingehenden Alarmmeldungen auf der Grundlage des vorhandenen Fachwissens und Erfahrung, den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den anerkannten Methoden und Standards in dieser Branche.


8.4 Nur für den Fall, dass die Alarmempfangszentrale einen Alarm von der Alarmanlage erhält, kann PHELP die Maßnahmen ergreifen, die als Standardmaßnahmen und/oder in Anhang 2 angegeben und die vereinbart sind, einschließlich des Einsatzes der Polizei und der Benachrichtigung des Kunden durch die PHELP App.


8.5 PHELP verpflichtet sich, die eingehenden Alarmmeldungen zu überprüfen, bevor die Polizei informiert wird.


8.6 Bei der Bereitstellung des Alarmdienstes und der Zusatzleistung ist PHELP von Dritten, dem Funktionieren des lokalen Netzwerks, des Internets und des GPRS-Netzes abhängig. Der Kunde ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass PHELP darauf keinen Einfluss nehmen kann, es sei denn, ein Dritter ist ein Subunternehmer von PHELP. Die Haftung für die Fehlfunktion der Dienste von PHELP besteht nur innerhalb der nachstehend genannten Grenzen.

9. Bereitstellung des Alarmdienstes

9.1 Die Bereitstellung des Alarmdienstes beginnt nach der Einrichtung der Alarmanlage und dem Anschluss und der Aktivierung der Alarmmeldefunktion in der Alarmanlage durch den Kunden, oder in Anwesenheit eines beauftragten Vertreters von PHELP. Dies ist die Mitteilung über die Abnahmebereitschaft und die Abnahme.


9.2 Offensichtliche Mangel hat der Kunde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen per Einschreiben oder telefonisch an PHELP zu melden.

10. Haftung

10.1 Haftungsbeschränkung
PHELP haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertragsähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:

a) PHELP ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
b) PHELP ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c) Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
d) PHELP haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von PHELP nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, haftet PHELP nach den gesetzlichen Vorschriften.
f) Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet PHELP nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinalpflicht ist, ist die Haftung von PHELP auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schäden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von drei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typische und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g) Die Parteien vereinbaren, dass PHELP nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheitssystems. Der Kunde stellt PHELP daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die Dritte, betroffen durch einen Diebstahl oder vergleichbare Handlungen, gegenüber PHELP geltend machen.
h) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach §536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). 

PHELP haftet nicht für nicht-erhaltene Mitteilungen, die durch falsche und/oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. PHELP haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Alarmempfangszentrale verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarmdienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist PHELP nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die PHELP nicht zugeschrieben werden können.
10.2 Verjährung
Etwaige Schadensersatzansprüche gegen PHELP verjähren nach einem (1) Jahr ab Verjährungsbeginn (Zeitpunkt der Abnahme, 9.1). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch PHELP. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, PHELP jeden Schaden im Sinne der vorgenannten Haftungsbestimmungen unverzüglich in Textform mitzuteilen oder von PHELP erfassen zu lassen, damit PHELP so früh wie möglich informiert wird und gemeinsam mit dem Kunden den Schaden mindern kann.

11. Zusammenarbeit mit dem Kunden

11.1 Soweit zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass die Internetverbindung des Kunden für den Alarmdienst und/oder die Zusatzleistung genutzt wird, gewährleistet der Kunde, dass seine Internetverbindung für den Alarmdienst verfügbar ist. Der Kunde muss die technischen und administrativen Bedingungen der Telekommunikationsanbieter erfüllen. Der Kunde hat PHELP unverzüglich schriftlich über alle Umstände zu informieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Übertragung verhindern könnten (Wechsel des Telekommunikationsanbieters, Reparatur, Anpassung usw.). Der Kunde trägt die für die Internetverbindung notwendigen Mehrkosten. Der Kunde ist für eine funktionierende Internetverbindung für den Zugriff auf „Mein Konto“, die mobile Anwendung und den Alarmdienst verantwortlich.

11.2 PHELP ist berechtigt, den Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, in diesem Fall angemessen mitzuwirken. Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, ist er, außer im Falle einer Rechtsnachfolge nach dem Gesetz, berechtigt, den Vertrag während eines Zeitraums von 30 (dreißig) Kalendertagen ab Mitteilung der Übertragung ohne Nachteile zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der vorgenannten Frist, gilt der Kunde als mit der Übertragung einverstanden. PHELP verpflichtet sich zu Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.

11.3 Hat PHELP dem Kunden eine SIM-Karte für die Signalübertragung von der Alarmanlage zur Alarmempfangszentrale zur Verfügung gestellt, ist der Kunde nicht berechtigt, diese SIM-Karte oder die zugehörige Nummer für andere Zwecke zu verwenden. Die SIM-Karte bleibt Eigentum von PHELP.

11.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Kontaktinformationen der registrierten Kontakte in der PHELP-App jederzeit korrekt und aktuell sind.

11.5 Der Kunde verpflichtet sich, PHELP über Störungen der Alarmanlage oder Probleme im Zusammenhang mit dem Alarmdienst unverzüglich zu informieren.

11.6 Der Kunde verpflichtet sich, PHELP unverzüglich über jede Änderung der Adresse oder der Kontaktdaten zu informieren.

11.7 Wenn die Alarmanlage eine Komponente zur Fotoerkennung oder Videoüberwachung enthält, verpflichtet sich der Kunde, in Bezug auf alle Personen, die möglicherweise fotografiert oder gefilmt werden alle geltenden Vorschriften bezüglich der Verwendung, Aufzeichnung und Speicherung von Bildern/Tönen/Videos und allgemein bezüglich personenbezogener Daten und Privatsphäre einzuhalten. PHELP kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Kunde die Daten, zu denen er Zugang hat, verwendet oder dass der Kunde an die auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Einwilligung oder der Information Dritter nicht erfüllt. Der Kunde nimmt ferner zu Kenntnis, dass er von PHELP die Mitteilungen erhalten hat, die dazu bestimmt sind, Dritte über das Vorhandensein der Alarmanlage zu informieren, und dass er über seine Verpflichtung zur Information Dritter durch das sichtbare Anbringen dieser Mitteilungen unter seiner alleinigen Verantwortung informiert wurde. Der Kunde stellt PHELP von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

11.8 Der Kunde ist für die Verarbeitung von Bildern/Tönen/Videos verantwortlich, die der Kunde selbst über die an die Alarmanlage angeschlossenen Komponenten oder einen Teil davon aufgezeichnet hat und verpflichtet sich, die geltenden Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre und/oder die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.

11.9 Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine angemessene Versicherung gegen Diebstahl und Zerstörung aller wertvollen Vermögenswerte, die in oder auf dem Objekt aufbewahrt werden können, abzuschließen und aufrechtzuerhalten, z.B. Kunstwerke, Schmuck, wertvolle Uhren, Designertaschen, Zuchttiere oder ähnliche Vermögenswerte.

11.10 Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Gebühren und/oder Kosten zu übernehmen, die gegebenenfalls aufgrund eines Alarmfalles wegen des Einsatzes von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften erhoben werden. Sofern solche Kosten und/oder Gebühren gegenüber PHELP erhoben werden, hat der Kunde PHELP von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Der Kunde hat gegenüber PHELP keinen Ersatzanspruch hinsichtlich der ihm gegenüber erhobenen Kosten und/oder Gebühren. Sowohl der Freistellungsanspruch von PHELP als auch der Ausschluss eines Ersatzanspruches des Kunden gegen PHELP gelten auch im Falle von Fehl- oder Falschalarmen, sofern diese nicht zurechenbar in grob fahrlässiger Weise oder vorsätzlich durch einen Mitarbeiter von PHELP ausgelöst worden sind.

12. Zugriff auf „“Mein Konto“ “ und mobile Anwendungen

12.1 Um auf „Mein Konto“ und die mobilen Anwendungen zuzugreifen, benötigt der Kunde eine E-Mail-Adresse/Telefonnummer und ein individuelles Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung und Geheimhaltung seiner Zugangsdaten zu ergreifen.

12.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Eingabe und/oder Änderung der Daten in „Mein Konto“ - einschließlich der Einweisung von Personen, die Nachrichten empfangen können. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Kontaktdaten immer korrekt und aktuell sind. PHELP hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Informationen auf „Mein Konto“ zu überprüfen. Alle Kosten im Zusammenhang mit Fehlinformationen auf „Mein Konto“ gehen zu Lasten des Kunden und können ihm in Rechnung gestellt werden.

13. Verarbeitung Personenbezogener Daten

13.1 PHELP nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kunden gemäß den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzrichtlinie und die Videoüberwachungsrichtlinie von PHELP beschreiben, wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, übertragen und gespeichert werden und legen die Rechte fest, die der Kunde in Bezug auf personenbezogene Daten ausüben kann. Die Datenschutzrechtlinie von PHELP ist in einem separaten Dokument enthalten, welches unter www.phelp.com/datenschutzrichtlinie abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter www.phelp.com/videoueberwachungsrichtline. Eine Kopie von beiden Richtlinien erhalten Sie auf einfache Anfrage beim Kundendienst von PHELP unter kontakt@phelp.com. Falls die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, habe die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie Vorrang.

13.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er zum Beispiel von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten/Fotos/Videos/Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über PHELP Anwendungen) ausgetauscht werden, die angegeben Adresse und Angaben zum Grundstück registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm angegebenen registrierten Kontakte über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen. Der Kunde versteht, dass die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten keine Anwendung finden, sofern die Nutzung von installierten Sicherheitssystemen ausschließlich in einem persönlichen oder familiären (Wohn-)Bereich stattfindet. Ein Einsatz des Sicherheitssystems legt nicht ausschließlich im persönlichen oder familiären Bereich, wenn in diesem Bereich eine gewerbliche Tätigkeit eines Dritten ausgeübt wird, d.h. der Wohnbereich des Kunden der Arbeitsplatz einer anderen Person ist (zum Beispiel Hausangestellte, Pflegekräfte usw.). In einem solchen Fall können dem Kunden gesetzliche Pflichten, wie z.B. Hinweispflichten entstehen. Die Einhaltung dieser Pflichten obliegt allein dem Kunden. Weiter Informationen hierzu sind bei den zuständigen Datenschutzbehörden einzuholen.

13.3 PHELP gewährleistet sowohl für sich als auf für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten vertraulichen personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt PHELP, seine personenbezogenen Daten an jedes Unternehmen weiterzugeben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie PHELP gehört, und an andere Dritte, die für PHELP den Vertrag ausführen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

13.4 Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass PHELP Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Regierungsbehörden (Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaften weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und PHELP eine solche Dienstleistung vereinbart haben.

14. Vertraulichkeit

14.1 Jede Partei ist verpflichtet, alle Daten vertraulicher Art, gleich in welcher Form, die sie von der anderen Partei erhalten hat, Dritten gegenüber geheim zu halten.

14.2 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur in dem für die Erfüllung erforderlichen oder nach dem Vertrag zulässigen Umfang offen zu legen.

14.3 Als vertrauliche Informationen einer Partei gelten keine Informationen, die

(a) nicht durch ein Handeln oder ein Unterlassen der anderen Partei öffentlich sind oder werden;
(b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befanden und von der anderen Partei weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erlangt wurden;
(c) der anderen Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt werden; oder (d) von der anderen Partei unabhängig entwickelt werden.

14.4 Nichts hindert eine Partei daran, vertrauliche Informationen an Berater weiterzugeben, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die vertrauliche Informationen in Gerichtsverfahren offenzulegen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, oder die vertraulichen Informationen einer Behörde auszuhändigen, sofern damit eine gesetzliche Pflicht erfüllt wird.

15. Vertragsverlängerung bei Umzug/Umzüge

15.1 Ohne schriftliche Genehmigung von PHELP, die an Bedingungen geknüpft sein kann, ist der Kunde nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

15.2 Der Kunde haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auch im Falle eines Umzugs.

15.3 Wenn der Kunde in ein anderes Objekt umzieht, ist dies auf „Mein Konto“ mindestens (1) Woche im Voraus mitzuteilen. Dieser Vertrag ist nur für Objekte in der Bundesrepublik Deutschland gültig.

15.4 Wenn der Kunde in ein anderes Objekt umzieht, wird der Vertrag unverändert fortgesetzt, es sei denn, dies ist vernünftigerweise nicht möglich. In diesem Fall sind der Kunde und PHELP berechtigt, gem. Ziffer 4 zu kündigen.

16. Übertragung von Rechten und Pflichten

16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PHELP an einen Dritten abzutreten.

16.2 Der Kunde ermächtigt PHELP ausdrücklich, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise abzutreten, sofern die gegenüber dem Kunden eingegangenen Pflichten nicht beeinträchtigt werden und die Abtretung dem Kunden ordnungsgemäß schriftlich mitgeteilt wurde. Insbesondere kann PHELP diejenigen Forderungen an Dritte abtreten oder verkaufen, die sich aus den zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem Kunden fälligen und durchsetzbaren Rechnungsbeträgen ergeben.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unbeschadet zwingender Kollisionsnormen findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) keine Anwendung.

17.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben können, durch die zuständigen Gerichte in Berlin entschieden.

Anhang 1

LISTE DER UNTERSTÜTZTEN PRODUKTE
PHELP

  • Hub
  • Bewegungsmelder
  • Türkontakt Fernbedienung
  • Sirene
EZVIZ
  • C1C 720p

Anhang 2- Aktionsplan

„Immer Da“- Zusätzliche Bedingungen Einführung „Immer Da“ ist der Überwachungs- und Reaktionsdienst für die in Anhang 1 genannten Alarmsysteme. Diese Bedingungen gelten für Sicherheitswarnungen, die von den PHELP kompatiblen Alarmanlage ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten nur für Systemkomponenten, die von unserer Alarmempfangszentrale überwacht werden.

Serviceanforderungen
Der Kunde muss mindestens eine Person als registrierter Kontakt in der PHELP App hinterlegt haben. Wir empfehlen dem Kunden jedoch, immer mindestens drei registrierte Kontakte zu haben. Darüber hinaus muss das System korrekt installiert sein und eine verlässliche Strom- und Internetverbindung vorhanden sein.

Reaktion auf Alarme- bestätigte oder unbestätigte Sicherheitsalarme
Bei einem Alarm wird in der PHELP-App eine Push-Benachrichtigung für 180 Sekunden an alle registrierten Kontakte gesendet. Wenn einer der registrierten Kontakte den Alarm innerhalb von 180 Sekunden annimmt, ist diese Person dafür verantwortlich, auf der Grundlage der in der PHELP-App verfügbaren Videoaufzeichnung und Alarmmeldung die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. PHELP geht davon aus, dass der registrierte Kontakt die Situation kennt und in der Lage ist geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nur wenn keiner der registrierten Kontakte die Push-Alarm-Benachrichtigung in der PHELP-App innerhalb von 180 Sekunden akzeptiert hat, wird der Alarm an die PHELP-Alarmempfangszentrale weitergeleitet. In diesem Fall reagiert die PHELP Alarmempfangszentrale wie folgt:

Bestätigter Sicherheitsalarm:
PHELP definiert die folgenden Situationen als bestätigten Einbruch: Ein Videoaufzeichnung zeigt die Anwesenheit einer unbefugten Person an.
Bestätigte Einbrüche werden der Polizei gemeldet und der Kunde kann in der PHELP App einen Bericht von dem Vorfall ansehen. < Wird durch die SOS-Taste ein Sicherheitsalarm ausgelöst, rufen wir sofort die Polizei und informieren diese über einen Notfall beim Objekt. Der Kunde und die registrierten Kontakte erhalten keine Benachrichtigung über die PHELP App und kein akustischer Alarm wird durch das Alarmsystem ausgelöst. Zeitgleich wird die Videoaufzeichnung der installierten Kamera(s) automatisch gestartet und für 5 Minuten in der PHELP Cloud hochgeladen.

Unbestätigter Sicherheitsalarm:
Wir definieren einen unbestätigten Sicherheitsalarm als eine Situation, in der einer oder mehrere Sicherheitsalarmsensoren einen Sicherheitsalarm anzeigen, aber keine unbefugte Person in der Videoaufzeichnung erkannt wird.
Abbrechen eines Alarms: Wenn der Kunde oder eine andere Person am Objekt einen Fehlalarm auslöst, ist der Kunde oder der registrierte Kontakt dafür verantwortlich, mit der PHELP-App auf den Alarm zu reagieren. Wenn der Alarm ordnungsgemäß abgebrochen wird, wird der Alarm nicht an die Alarmempfangszentrale eskaliert. Wenn der Kunde oder der registrierte Kontakt nach 180 Sekunden nicht auf den Fehlalarm in der PHELP-App reagiert, wird der Alarm an die Alarmempfangszentrale weitergeleitet.

Notfalleinsatz
Die Alarmempfangszentrale unternimmt angemessene Anstrengungen, um festzustellen, ob ein Eindringen stattgefunden hat. Die Alarmempfangszentrale ist möglicherweise nicht in der Lage ein Eindringen zu erkennen, es sei denn, es gibt hinreichend offensichtliche Anzeichen eines Eindringens, die von den Videoaufnahmen feststellbar sind. Die Wirksamkeit unserer Notfallmaßnahmen hängt davon ab, ob der Kunde die Liste der registrierten Kontakte vervollständigt und aktualisiert hat. Die Wirksamkeit setzt ebenfalls voraus, dass die Videokamera und Alarmsensoren in Übereinstimmung mit der empfohlenen Installation angebracht sind. Die Servicegebühr beinhaltet bis zu fünf falsche Alarmbearbeitungen innerhalb von zwölf Monaten während der Vertragslaufzeit. Sind in einem Zeitraum von zwölf Monaten mehr als fünf falsche Alarmbearbeitungen erforderlich, berechnen wir eine zusätzliche Notfallgebühr für jeden weiteren Einsatz der Alarmzentrale. Eine Übersicht der verbundenen Kosten kann in Anhang 4 eingesehen werden.


Falscher Alarm
Wenn am Objekt des Kunden eine hohe Häufigkeit von Alarmen ohne bestätigten Grund auftritt, wird PHELP den Kunden kontaktieren, um die Ursache der Alarme zu ermitteln. Wenn die Fehlalarme vom Kunden verursacht wurden, behält sich PHELP das Recht vor, dem Kunden für jeden zusätzlichen Alarm, der an die Alarmempfangszentrale weitergeleitet wird, eine Gebühr zu berechnen (in Anhang 4aufgeführt), wenn fünf falsche Alarmbearbeitungen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten überschritten wurden.

Anhang 3

MOBILE CONNECTIVITY- zusätzliche Bedingungen
Kommunikation über die SIM-Karte

Diese Bedingungen gelten für die mobile Signalübertragung und die Übertragung anderer Daten vom Hub des Kunden an PHELP. Der Mobile Connectivity Service ermöglicht schnelle Kommunikation mit den PHELP-Servern über das Mobilfunknetz. Der Service umfasst den gesamten Datenverkehr vom System, der zum Senden von Signalen und anderen Daten benötigt wird. Der Mobile Connectivity Service dient als Backup für den Alarmdienst, wenn die Internetverbindung unterbrochen wird.

Verantwortlichkeiten des Kunden
Die Mobilfunkabdeckung kann je nach genauer Position, den Materialien, aus denen das Gebäude besteht, etc. variieren. Die Verbindungsqualität kann eingeschränkt sein und die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes kann variieren und im Laufe der Zeit schwanken. Wenn der Zugang zum Mobilfunknetz nicht mehr besteht, sind wir nicht mehr in der Lage oder verpflichtet, den Dienst bereitzustellen. Wenn die SIM-Karte vom Kunden aus dem Hub entfernt wird, übernimmt PHELP keine Garantie für einen funktionsfähigen Alarmdienst. Die SIM-Karte darf nur in den kompatiblen Geräten verwendet werden, die in Anhang 1 aufgeführt sind.

Unsere Verantwortungen
Der Datenverbrauch wird regelmäßig überprüft. Wenn wir keinen Datenverbrauch vom Hub des Kunden empfangen, werden wir den Kunden informieren.

Anhang 4

GEBÜHREN
„Immer Da“-Alarmdienst Monatliche Gebühr: €9,99
Beinhaltet 5 falsche Alarmbearbeitungen der Alarmempfangszentrale pro Vertragslaufzeit und Cloud-Speicher für Videoaufzeichnungen nach einem Alarm.

Jeder weitere Notfalleinsatz der PHELP Alarmempfangszentrale wird mit einem Betrag von €7,99 berechnet.

Mobile Connectivity (s. Anhang 3) Monatliche Gebühr: inklusive
Der Mobile Connectivity Service ist in der monatlichen Servicegebühr inklusive und erzeugt keine zusätzlichen Kosten. Die Anzahl der ausgehenden SMS ist monatlich auf 10 Stück beschränkt, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Starter Kit Einrichtungskosten: einmalig €49,99
Das Starter Kit (s. AGB unter 1. Definitionen) wird unter Eigentumsvorbehalt von PHELP geliefert. Wir berechnen einmalig Euro 49,99 für die Einrichtung bei Vertragsabschluss (s. im Einzelnen dazu unter 7.6. der AGB). Alle zusätzlich gekauften Produkte werden nach Bezahlung Eigentum des Kunden.

Polizeieinsatz
Sollten durch den Einsatz von Polizei zusätzliche Kosten erstehen und diese an PHELP für den Kunden adressiert werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich €5,00.